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Biometrische Risiken

Vorsorge & Rente: Arbeitskraft, Pflege und Ruhestand absichern

Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, der Tod eines Partners oder ein langes Leben ohne ausreichende Rente: Diese Risiken lassen sich nicht vermeiden – aber finanziell absichern. Wir zeigen Ihnen, wo Ihre Lücken liegen und wie Sie sie sinnvoll schließen.

Die fünf biometrischen Risiken im Überblick

Biometrische Risiken sind Ereignisse, die mit dem Leben selbst zu tun haben und die finanzielle Situation dauerhaft verändern können. Der gesetzliche Schutz deckt sie jeweils nur teilweise ab:

Biometrische Risiken und ihre Absicherung
RisikoGesetzliche AbsicherungPrivate Lösung
KrankheitKranken­versicherung, KrankengeldKranken­versicherung, Zusatzschutz, Krankentagegeld
BerufsunfähigkeitErwerbs­minderungs­rente – nur bei stark eingeschränkter ErwerbsfähigkeitBerufsunfähigkeits- oder Grund­fähigkeits­versicherung
PflegebedürftigkeitSoziale Pflege­versicherung – TeilleistungPflegetagegeld, Pflegerente
TodHinterbliebenen­rente – ersetzt nur einen Teil des EinkommensRisiko­lebens­versicherung
LanglebigkeitGesetzliche RentePrivate und betriebliche Altersvorsorge, Basisrente

Berufsunfähigkeit: Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital

Nach Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung wird etwa jeder vierte Erwerbstätige vor Rentenbeginn berufsunfähig. Häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen (35,75 %), gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (17,85 %) und Krebs (16,96 %).

Der gesetzliche Schutz ist dünn: Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Berufs­unfähigkeits­schutz mehr. Es bleibt die Erwerbs­minderungs­rente – in voller Höhe nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten können; bei drei bis unter sechs Stunden gibt es die halbe Rente. Der durchschnittliche Zahlbetrag neuer Erwerbs­minderungs­renten lag 2025 bei rund 1.067 € im Monat.

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt dagegen die vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft – in der Regel zu mindestens 50 % – nicht mehr ausüben können.

Worauf wir bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung achten

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf
  • Leistungsdauer bis zum tatsächlichen Rentenbeginn
  • Nach­versicherungs­garantie ohne erneute Gesundheits­prüfung – etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltssprung
  • Dynamik von Beitrag und Rente gegen den Kaufkraftverlust
  • Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
  • Vollständig und korrekt beantwortete Gesundheitsfragen – vorbereitet über eine anonyme Risiko­vor­anfrage

Früh abschließen lohnt sich: Beitrag und Annahme hängen vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand ab. Wer jung und gesund abschließt, sichert sich günstige Beiträge und vermeidet Leistungs­ausschlüsse.

Wenn die BU schwierig ist: Grundfähigkeit, schwere Krankheiten, Erwerbsunfähigkeit

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wegen Vorerkrankungen, Beruf oder Budget nicht oder nur schwer abschließbar, gibt es Alternativen:

  • Grund­fähigkeits­versicherung: Rente, wenn Sie wichtige körperliche oder geistige Fähigkeiten verlieren – etwa Gehen, Sehen oder den Gebrauch der Hände.
  • Schwere-Krankheiten-Versicherung: Einmalzahlung bei Diagnosen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Erwerbs­unfähigkeits­versicherung: Rente, wenn Sie in keinem Beruf mehr nennenswert arbeiten können.

Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Dienst­unfähigkeits­versicherung diese Aufgabe.

Pflege: Die Lücke trotz Pflege­versicherung

In Deutschland sind knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig (Destatis, Stand Dezember 2023). Die soziale Pflege­versicherung zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge – sie ist aber nur eine Teilabsicherung.

Monatliche Leistungen der Pflege­versicherung 2026
PflegegradPflegegeld (Pflege durch Angehörige)Pflege­sach­leistung (ambulanter Dienst)
Pflegegrad 2347 €bis 796 €
Pflegegrad 3599 €bis 1.497 €
Pflegegrad 4800 €bis 1.859 €
Pflegegrad 5990 €bis 2.299 €

Monatliche Leistungen 2026 laut Bundesgesundheitsministerium. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

Besonders deutlich wird die Lücke im Pflegeheim: Pflegebedürftige zahlen dort im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt 3.364 € pro Monat aus eigener Tasche – für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (vdek, Stand 1. Juli 2026).

Eine private Pflege­zusatz­versicherung – meist als Pflegetagegeld – zahlt einen frei verfügbaren Betrag je Pflegegrad. Wir achten auf Leistungen schon ab Pflegegrad 2, Beitragsbefreiung im Leistungsfall und eine Dynamik, die mit steigenden Kosten Schritt hält.

Hinterbliebene absichern: Risiko­lebens­versicherung

Stirbt ein Elternteil oder der Hauptverdiener, ersetzt die gesetzliche Hinterbliebenen­rente nur einen Teil des Einkommens. Eine Risiko­lebens­versicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Summe an die Begünstigten. Sie eignet sich besonders für Familien mit Kindern und zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung – auch mit fallender Versicherungssumme passend zum Darlehen.

Für unverheiratete Paare: Mit einer Über-Kreuz-Gestaltung – jeder Partner versichert das Leben des anderen – lässt sich vermeiden, dass die Versicherungssumme der Erbschaftsteuer unterliegt.

Langlebigkeit: Altersvorsorge, die Ihren Ruhestand trägt

Das Rentenniveau liegt 2026 bei 48 % – die gesetzliche Haltelinie gilt bis zur Rentenanpassung 2031. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst, vor Steuern. Wer weniger Beitragsjahre oder ein höheres Einkommen hat, für den fällt die Lücke oft größer aus.

Bausteine der privaten Vorsorge

  • Basisrente: steuerlich besonders attraktiv für Selbstständige und Gutverdiener – 2026 sind Alters­vorsorge­aufwendungen bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Verheiratete) als Sonderausgaben abziehbar.
  • Betriebliche Alters­versorgung: Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss sowie Steuer- und Sozialabgabenvorteilen.
  • Private Rentenversicherung & Fondspolicen: flexibel und mit lebenslanger Rentenzahlung als Schutz vor dem Langlebigkeitsrisiko.
  • Neue geförderte Vorsorge ab 2027: Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das staatlich geförderte Alters­vorsorge­depot. Neue Riester-Verträge werden dann nicht mehr abgeschlossen; bestehende laufen weiter.

Häufige Fragen

Bin ich als Angestellter gesetzlich gegen Berufsunfähigkeit abgesichert?

Nur sehr eingeschränkt. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, erhält bei Berufsunfähigkeit keine gesetzliche Leistung mehr, sondern nur bei Erwerbsminderung: die volle Erwerbs­minderungs­rente, wenn Sie in keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Voraussetzung sind unter anderem fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Im Bundesdurchschnitt zahlen Pflegebedürftige im ersten Jahr im Pflegeheim 3.364 € pro Monat selbst (vdek, Stand 1. Juli 2026). Mit längerer Aufenthaltsdauer steigen die Zuschläge der Pflegekasse auf den pflegebedingten Anteil – Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Bewohner aber weiterhin selbst.

Was ändert sich 2027 bei der geförderten Altersvorsorge?

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge kommt ab dem 1. Januar 2027 das staatlich geförderte Alters­vorsorge­depot. Neue Riester-Verträge im bisherigen Modell werden dann nicht mehr abgeschlossen; bestehende Verträge laufen weiter, ein Wechsel ist freiwillig möglich. Neu förderberechtigt sind auch Selbstständige.

Pflegetagegeld oder Pflege­kosten­versicherung – was ist besser?

Das Pflegetagegeld zahlt einen festen, frei verfügbaren Betrag je Pflegegrad – unabhängig von den tatsächlichen Kosten und auch dann, wenn Angehörige pflegen. Die Pflege­kosten­versicherung erstattet nachgewiesene Kosten. Viele Kunden entscheiden sich wegen der Flexibilität für das Pflegetagegeld; welche Lösung passt, hängt von Ihrer Situation ab.

Quellen & Stand der Informationen
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